Zum Hauptinhalt springen

Heilmittel

Ihr Arzt kann ein Heilmittel nur dann verordnen, wenn der therapeutische Nutzen anerkannt und die Qualität bei der Leistungserbringung gewährleistet ist. Welche Heilmittel verordnungsfähig sind, ist in den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Im sogenannten Heilmittelkatalog sind den einzelnen Erkrankungsbildern die Heilmittel zugeordnet, die verordnet werden können. Bei Fragen zu den Heilmittel-Richtlinien wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Ihre Ärztin oder ihren Arzt.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf Heilmittel. Das sind zum Beispiel Krankengymnastik, Krankengymnastik am Gerät, Massage, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Elektrotherapie, Fangopackungen, Schlingentischbehandlungen etc.. Heilmittel darf Ihnen nur eine Ärztin oder ein Arzt verordnen. Und auch nur dann, wenn die Heilmittel notwendig sind, also beispielsweise wenn sie eine Krankheit heilen oder lindern helfen oder Pflegebedürftigkeit verhindern. Eine Verordnung von Heilmitteln kann auch erforderlich sein, um der Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken. Oben genannte Heilmittel dürfen ausschließlich von zugelassenen Physiotherapeuten abgegeben werden.

Zuzahlungen bei Heilmitteln

Die Zuzahlung bei Heilmitteln beträgt zehn Prozent der Kosten des Heilmittels zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Die Verordnung kann mehrere Anwendungen umfassen. Sofern Sie unterschiedliche Leistungserbringer (Massage, Fango etc.) für die vom Arzt verordneten Heilmittel in Anspruch nehmen, müssen Sie die Zuzahlungen von zehn Euro je Verordnung an denjenigen leisten, der die Originalverordnung erhält und abrechnet.
Der Anteil den die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Quartal 2008 an die Heilmittelerbringer, (Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Masseure) überwiesen beträgt 2,25% oder 0,878 Mrd. € an den Gesamtausgaben.

zum Vergleich

Ausgaben für Krankenhausbehandlungen 34,3% oder 13,38 Mrd. € (ohne Dialyse und ambulante ärztliche Behandlung) Arzneimittel 18,16% oder 7,084 Mrd. € usw. Nachzulesen beim statistischen Bundesamt. Vielleicht wäre es manchmal besser mit entsprechender Verordnung zum Physiotherapeuten zu gehen und sich so das eine oder andere Medikament zu ersparen. Darf man den obigen Zahlen trauen, wäre auch ein gewisses Einsparpotential vorhanden.